Hinweisbekanntmachung - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Bünde und der Stadt Spenge zur Wahrnehmung von Aufgaben der Vollstreckung | 28. 07. 2020
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Bünde und der Stadt Spenge zur Wahrnehmung von Aufgaben der Vollstreckung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit gemäß §§ 1, 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW)
Zwischen der Stadt Bünde und der Stadt Spenge ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben der Vollstreckung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit geschlossen worden. Diese Vereinbarung wurde durch den Landrat des Kreises Herford mit Datum vom 09.07.2020 gemäß § 24 Abs. 2 GkG NRW genehmigt und am 22.07.2020 gemäß § 24 Abs. 3 GkG NRW im Amtsblatt für den Kreis Herford veröffentlicht.
Den Text der Bekanntmachung des Kreises Herford im Amtsblatt vom 22.07.2020 finden Sie auch unter:
Spenge, den 23.07.2020
gez. Dumcke
Bürgermeister