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Fischereischein

Beschreibung

Ein Fischereischein ist Voraussetzung, um angeln zu dürfen. Er wird Personen erteilt, die die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Fischerprüfung wird vor der unteren Fischereibehörde (Kreis Herford) abgelegt. Voraussetzungen, um für die Prüfung zugelassen zu werden: Mindestalter 13 Jahre, Wohnort im Gebiet des Kreises Herford und Antragstellung spätestens 1 Monat vor der Prüfung.

Die Termine für die Fischereiprüfung (Frühjahr und Herbst) werden jeweils Anfang des Jahres öffentlich bekannt gegeben.

Gebühren

- 5-Jahresfischereischein 48 €
 
- 1-Jahresfischereischein 16 €
 
- Jugendfischereischein 8 €

Rechtsgrundlagen

  • Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFG) vom 22.06.1994 (SGV NRW 793)
  • Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung) vom 26.11.1997 (SGV NRW 793)
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