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Anliegen von A - Z

Neufahrzeug aus dem Ausland zulassen

Neufahrzeug aus dem Ausland zulassen

Beschreibung

Sie möchten ein Fahrzeug aus dem Ausland anmelden, welches bisher weder in Deutschland noch in einem anderen Land zugelassen war.

Hinweis

Haben Sie ein Fahrzeug erworben, das nicht aus einem EU-Land stammt, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Unterlagen/Nachweise

  • ausländische Zulassungsbescheinigung (wenn diese bereits ausgestellt wurde)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB), diese fordern Sie bitte vorher von Ihrer Versicherung an
  • Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Kaufvertrag
  • Bestätigung der Verkäuferin oder des Verkäufers, dass das Fahrzeug noch nicht zugelassen war
  • Rechnung
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen
    • Personalausweis oder einen Pass im Original
    • Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung
  • Identitätsnachweis für juristische Personen
    • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist,
    • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
    • bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen oder Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
    • Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person (laut Handelsregister oder Vereinsregister) im Original

In Vertretungsfällen:

Grundsätzlich:

  • Vollmacht und Personalausweis der Vertreterin oder des Vertreters im Original
  • SEPA-Lastschriftmandat als Ermächtigung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto mit der Unterschrift der Zahlerin oder des Zahlers und der Halterin oder des Halters

Bei Minderjährigen zusätzlich:

  • Einverständniserklärung aller gesetzlichen Vertreter und deren Personalausweise im Original
  • Fahrerlaubnis der oder des Minderjährigen

Rechtsgrundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kosten/Gebühren

31,20 Euro bis 136,60 Euro

Es können weitere Gebühren für Ausnahmegenehmigungen anfallen.

Online-Terminreservierung für die Zulassungsstelle

Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt.

Online-Terminreservierung in der Zulassungsstelle

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