Sprungziele

Mitteilungen aus dem Rathaus

Am Montag, 02.10.2023 ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen

Serviceportal - einfach von zu Hause!

Verlängerung des Bewerbungszeitraumes für die
kostenlose Abgabe von insektenfreundlichen Gehölzen
bis einschließlich 16. Oktober. Link zur Pressemitteilung:

Pressemitteilung Verlängerung Bewerbungszeitraum für insektenfreundliche Gehölze
Slogan Stadt Spenge
Inhalt

Anliegen von A - Z

Rote Dauerkennzeichen für Hersteller, Händler und Werkstätten beantragen

Rote Dauerkennzeichen für Hersteller, Händler und Werkstätten beantragen

Beschreibung

Sie betreiben eine Kfz-Werkstatt? Sie handeln mit Kraftfahrzeugen und möchten Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit abgemeldeten Fahrzeugen machen? Hierfür können Sie ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung beantragen.

Unterlagen/Nachweise

Sie möchten erstmalig ein rotes Dauerkennzeichen beantragen:

  • Führungszeugnis (behördliches Führungszeugnis: Fordern Sie dies bitte bei der Stadt oder Gemeinde an, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben)
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers oder der Gewerbetreibenden oder des Gewerbetreibenden im Original
  • Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB), fordern Sie diese bitte zuerst für ein rotes Dauerkennzeichen von Ihrer Versicherung an
  • Abfrage beim Zentralen Fahrzeugregister (dies kann von Ihrer Zulassungsstelle angefordert werden)

Sie möchten ein rotes Dauerkennzeichen verlängern:

  • Fahrzeugscheinheft
  • Fahrtennachweisaufzeichnungen
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB), fordern Sie diese bitte zuerst für ein rotes Dauerkennzeichen von Ihrer Versicherung an
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers oder der Gewerbebetreibenden beziehungsweise des Gewerbetreibenden im Original

Rechtsgrundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kosten/Gebühren

18,20 Euro bis 97,90 Euro

Online-Terminreservierung für die Zulassungsstelle

Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt.

Online-Terminreservierung in der Zulassungsstelle

Online-Service Reservierung Wunschkennzeichen