Mittagsverpflegung an den Förderschulen: Eigenanteil tragen
Mittagsverpflegung an den Förderschulen: Eigenanteil tragen
Beschreibung
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulverwaltung des Kreises Herford bzw. an den jeweiligen Caterer.
Für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen können die Kosten zum gemeinschaftlichen Mittagessen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich von dem Eigenanteil befreit werden?
Sie können einen Antrag auf Leistungen zu Bildung und Teilhabe (BuT) stellen, wenn Sie oder Ihr Kind Kinderzuschlag bekommen oder Leistungen beziehen nach dem
- Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II),
- Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII),
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) oder
- Wohngeldgesetz (WoGG)
Die für den Antrag erforderliche Bescheinigung, dass Ihr Kind an der Mittagsverpflegung teilnimmt, erhalten Sie vom Schulbüro der jeweiligen Förderschule.
Die ausgefüllte Bescheinigung muss von Ihnen bei der Stelle eingereicht werden, von der Sie Ihre Leistungen beziehen. Hierfür kommen das Jobcenter Herford oder der Kreis Herford, Amt für Soziale Leistungen, in Frage.
Links
Servicezeiten: Schülerbeförderung
Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
sowie in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien zusätzlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Erweiterung der Servicezeit von 14:00 bis 16:00 Uhr