Hausunterricht erhalten und geben
Hausunterricht
Beschreibung
Kranke Schülerinnen und Schüler sowie Schülerinnen im Mutterschutz vor und nach der Geburt eines Kindes erhalten Hausunterricht.
Kranke Schülerinnen und Schüler erhalten Hausunterricht, wenn sie die Schule wegen Erkrankung über folgenden Zeitraum nicht besuchen können:
- voraussichtlich länger als 6 Wochen oder
- langfristig und regelmäßig mindestens an einem Tag in der Woche
Verfahrensweise für Eltern und volljährige Kinder
- Sie lassen die voraussichtliche Dauer der Krankheit oder den voraussichtlichen Geburtstermin eines Kindes ärztlich bescheinigen.
- Sie beantragen den Hausunterricht bei der Schule oder die Schule beantragt den Hausunterricht selbst.
- Die Schule leitet den Antrag und das Gutachten an das Schulamt weiter.
- Das Schulamt entscheidet über den Antrag.
Hausunterricht wird bis zu 10 Stunden in der Woche je nach Schulstufe unterrichtet.
Unterlagen/Nachweise
- Ärztliche Bescheinigung
- Antrag der Eltern auf Hausunterricht
Rechtsgrundlagen
- Schulgesetz (SchulG)
- Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF)
Servicezeiten: Schule, Kultur und Sport
Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
sowie in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien zusätzlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Erweiterung der Servicezeit von 14:00 bis 16:00 Uhr