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Grundstücksgrenzen: Fragen klären

Grundstücksgrenzen: Fragen klären

Beschreibung

Möchten Sie den genauen Verlauf Ihrer Grundstücksgrenze wissen? Planen Sie eine grenznahe Mauer oder einen Zaun? Gibt es wegen der Grenze Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und der Nachbarin oder dem Nachbarn?

Wenden Sie sich bei Fragen zum Grenzverlauf gern an uns. Je nachdem, für welchen Zweck Sie die Informationen zum rechtmäßigen Grenzverlauf benötigen, setzen wir zwei Verfahren mit unterschiedlichem Aufwand ein:

  • die Amtliche Grenzanzeige oder
  • die Grenzvermessung.

Wir beraten Sie gern, welches Verfahren in Ihrem Fall das zweckmäßigste und kostengünstigste ist.

Amtliche Grenzanzeige

Wenn Sie eine amtliche Grenzanzeige beantragen, machen wir vor Ort Grenzpunkte mit Pflöcken, Kreidezeichen oder Ähnlichem kenntlich. Hierbei ersetzen wir keine fehlenden Grenzzeichen.

Grenzvermessung

Bei einer Grenzvermessung überprüfen wir die Grenzen Ihres Grundstücks vollständig anhand der Unterlagen des Liegenschaftskatasters und stellen sie wieder her. Fehlende Grenzzeichen werden dann ersetzt.

Das Ergebnis der Grenzvermessung und der Abmarkung

  • teilen wir den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern vor Ort mit,
  • beurkunden sie mit einer Grenzniederschrift und
  • übernehmen sie in das Liegenschaftskataster.

Rechtsgrundlagen

  • Vermessungs- und Katastergesetz für das Land NRW (VermKatG NRW)
  • Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung für das Land NRW (VermWertGebO NRW)

Kosten/Gebühren

Die Gebühren für Vermessungsleistungen legen wir nach der derzeit gültigen Vermessungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen fest. Gerne berechnen wir für Sie in einem Beratungsgespräch vorab die für Sie entstehenden Kosten.

Servicezeiten: Kataster und Vermessung

Kataster und Vermessung
Montag bis Donnerstag:

08:30 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:

08:30 bis 12:30 Uhr