Pflegewohngeld: Heimpflege finanzieren
Pflegewohngeld: Heimpflege finanzieren
Beschreibung
Die Finanzierung der Investitionskosten kann ab Pflegegrad 2 in vielen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen über das Pflegewohngeld erfolgen. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig. Dabei darf das Vermögen einen Betrag von 10.000 € für eine alleinstehende Person bzw. 15.0000 € für eine Ehepaar oder eine eingetragen Lebenspartnerschaft nicht übersteigen.
Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 wird kein Pflegewohngeld gezahlt.
Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen und Ausnahmen: PDF-Download
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Servicezeiten: Pflegebedürftige Menschen und gesetzliche Betreuung
Heimpflege/Pflegewohngeld
Montag, Dienstag und Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag:
keine Servicezeit
Ambulante Pflege, Pflegeberatung, Wohnberatung, Betreuungsstelle, Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)
Montag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 bis 16:00 Uhr