Namensänderung beantragen
Beschreibung
Vorname und Familiennamen sind wichtig. Mit ihnen kann man die Identität von Personen nachweisen und zuordnen. Deshalb ist eine Namensänderung nur dann möglich, wenn ein sogenannter wichtiger Grund vorliegt.
Das private Interesse, seinen Namen zu ändern, muss also schwerwiegender sein als das öffentliche Interesse, den bisherigen Namen beizubehalten.
Wann können Sie Ihren Namen ändern lassen?
Sie können Ihren Namen ändern lassen, wenn
- es für Sie keine andere Möglichkeit gibt, zu dem gewünschten Namen zu kommen - zum Beispiel kann eine geschiedene Frau durch einfache Namenserklärung beim Standesamt ihren Geburtsnamen wieder annehmen
- Sie Deutsche oder Deutscher, Staatenlose oder Staatenloser, heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling beziehungsweise Asylberechtigte oder Asylberechtigter mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sind und
- ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt.
Was ist ein wichtiger Grund?
Ein wichtiger Grund kann vorliegen, wenn der Name
- anstößig oder lächerlich klingt,
- zu seelischen Belastungslagen führt,
- wesentliche Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursacht,
- eines Kindes an den Namen angepasst werden soll, den der allein sorgeberechtigte Elternteil nach der Scheidung wieder angenommen hat.
Wenn Sie einen wichtigen Grund für eine Namensänderung haben, beraten wir Sie gerne darüber wie Sie den Antrag stellen können und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Wo kann ich eine Namenänderung beantragen?
Wählen Sie bitte oben unterhalb der Überschrift Ihren Wohnort in der Ortsauswahl aus. Anschließend werden Ihnen die für Sie zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner angezeigt.
Rechtsgrundlagen
Kosten/Gebühren
- Vornamensänderung: bis zu 255,00 Euro
- Familiennamensänderung: bis zu 1.022,00 Euro