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Glühweinabend auf dem Blücherplatz am 01. Dezember 2023

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Anliegen von A - Z

Tiergehege für wildlebende Tiere: Genehmigung beantragen

Tiergehege

Beschreibung

Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen wild lebende Tierarten außerhalb von Wohn- und Geschäftsräumen mindestens sieben Tage im Jahr gehalten werden. Sie sind kein Zoo.

Sie benötigen die Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde und des Veterinäramts des Kreises Herford, wenn Sie ein Tiergehege errichten, erweitern, wesentlich verändern oder betreiben wollen.

Am häufigsten gibt es Tiergehege im Kreis Herford für folgende Tierarten:

  • Damwild,
  • Alpakas,
  • Strauße,
  • Rotwild und
  • Sikahirsche.

Servicezeiten: Naturschutz und Regionalplanung

Naturschutz und Regionalplanung
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:30 Uhr