Schadstoffzwischenlager: Sonderabfälle entsorgen
Schadstoffzwischenlager: Sonderabfälle entsorgen
Beschreibung
Die im Haushalt und im Kleingewerbe anfallenden Problemabfälle werden in der Abfallgesetzgebung bezeichnet als
- Schadstoffe,
- gefährliche Abfälle und
- Sonderabfälle.
Sonderabfälle enthalten umweltbelastende oder giftige Stoffe, von denen Umweltgefährdungen ausgehen können. Bereits geringe Mengen von gefährlichen Stoffen können in der Müllverbrennungsanlage, dem Biokompostwerk und der Kläranlage große Probleme bereiten.
Daher gehören Sonderabfälle weder in den Haus- und Biomüll, noch in den Abfluss oder in die Toilette!
Wie werden schadstoffhaltige Abfälle richtig entsorgt?
- trennen Sie den schadstoffhaltigen Abfall vom übrigen Abfall,
- bringen Sie ihn zur mobilen Schadstoffsammlung in Ihrer Stadt oder Gemeinde oder zur stationären Sammelstelle im Schadstoffzwischenlager in Bünde.
Was macht der Abfallentsorgungsbetrieb?
Der Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Herford stellt sicher, dass die schadstoffhaltigen Abfälle (Sonderabfälle) fachgerecht entsorgt werden.
Was gehört in die Schadstoffsammlung
Sie finden unter Downloads einen Überblick über alle Produkte, die in die Schadstoffsammlung gehören.
Was gehört nicht in die Schadstoffsammlung
- Altöle: Diese müssen von der Händlerin oder von dem Händler bis zur Menge des dort von Ihnen gekauften Frischöls kostenlos zurückgenommen werden.
- Spraydosen: Vollständig entleerte Spraydosen mit dem Grünen Punkt geben Sie bitte über die Leichtstoffsammlung in den gelben Sack.
- Farbeimer: Restentleerte Dispersionsfarbeimer mit vollständig eingetrockneter Farbe entsorgen Sie bitte als Restmüll über die graue Tonne.
Wo kann ich die Sonderabfälle abgeben
Sie können Sonderabfälle während der Öffnungszeiten bei der stationären Sammelstelle im Schadstoffzwischenlager in Bünde abgeben. Außerdem steht Ihnen nur für private Haushalte das Schadstoffmobil in Ihrer Stadt oder Gemeinde für die Entsorgung zur Verfügung.
Im Rahmen der mobilen Sammlungen werde nur kleinere, haushaltsübliche Mengen entgegengenommen. Größere Mengen sind bei der stationären Sammelstelle in Bünde abzugeben.
Rechtsgrundlagen
- Satzung des Kreises Herford über die Erhebung von Gebühren für die Schadstoffsammlung und -entsorgung aus privaten Haushalten vom 17.03.1997 in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 14.12.2018
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
Kosten/Gebühren
Die Übernahme von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushalten ist kostenlos.
Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zahlen je nach Abfallart privatrechtliche Entgelte. Eine Übersicht über die Entgelte finden Sie unter den Downloads.
Downloads
Links
Servicezeiten: Abfallentsorgungsbetrieb - Schadstoffzwischenlager
Schadstoffzwischenlager
Niedermanns Hof 7, 32257 Bünde
Telefon 05223-130803
Montag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
13:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag:
08:00 bis 12:00 Uhr (Am 2. Samstag im Monat)