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Mitteilungen aus dem Rathaus

Am Montag, 02.10.2023 ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen

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Verlängerung des Bewerbungszeitraumes für die
kostenlose Abgabe von insektenfreundlichen Gehölzen
bis einschließlich 16. Oktober. Link zur Pressemitteilung:

Pressemitteilung Verlängerung Bewerbungszeitraum für insektenfreundliche Gehölze
Slogan Stadt Spenge
Inhalt

Anliegen von A - Z

Rote Dauerkennzeichen für Oldtimer beantragen

Rote Dauerkennzeichen für Oldtimer beantragen

Beschreibung

Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, das erstmals vor 30 Jahren zugelassen wurde, können Sie hierfür ein rotes Dauerkennzeichen zum wiederkehrenden Einsatz beantragen.

Voraussetzung

Ein rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer erhalten Sie nur für abgemeldete Fahrzeuge.

Hinweise

Damit ihr Fahrzeug als Oldtimer gilt, benötigen Sie ein positives Gutachten einer amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen.

Mit dem roten Dauerkennzeichen dürfen Sie nur fahren, um zu Oldtimerveranstaltungen zu gelangen oder um zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug noch fahrtauglich ist.

Unterlagen/Nachweise

Sie möchten erstmalig ein rotes Dauerkennzeichen beantragen:

  • Führungszeugnis (behördliches Führungszeugnis: dieses fordern Sie bitte bei der Stadt oder Gemeinde an, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben)
  • Personalausweis im Original
  • Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB), fordern Sie diese bitte zuerst für ein rotes Dauerkennzeichen von Ihrer Versicherung an
  • Abfrage beim Zentralen Fahrzeugregister (dies kann von Ihrer Zulassungsstelle angefordert werden)

Sie möchten ein rotes Dauerkennzeichen verlängern:

  • Fahrzeugscheinheft oder Fahrzeugscheinkarten
  • Fahrtennachweisaufzeichnungen
  • Fahrzeugliste
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB), fordern Sie diese bitte zuerst für ein rotes Dauerkennzeichen von Ihrer Versicherung an
  • Personalausweis im Original

Rechtsgrundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kosten/Gebühren

18,20 Euro bis 97,90 Euro

Online-Terminreservierung für die Zulassungsstelle

Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt.

Online-Terminreservierung in der Zulassungsstelle

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