Rettungs- und Krankentransportdienst überwachen (lassen)
Rettungs- und Krankentransportdienst überwachen
Beschreibung
Beim Rettungsdienst, bei den Krankentransporten und bei den Einrichtungen des Katastrophen- und Zivilschutzes müssen bestimmte Hygienestandards eingehalten werden.
Das verhindert, dass Erreger sich unter den Patientinnen und Patienten ausbreiten oder von Patientinnen und Patienten auf das Personal übertragen werden.
Rechtsgrundlagen
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften
Richtlinien des Robert-Koch-Instituts
Links
Servicezeiten: Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr