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Mitteilungen aus dem Rathaus

Am Montag, 02.10.2023 ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen

Serviceportal - einfach von zu Hause!

Verlängerung des Bewerbungszeitraumes für die
kostenlose Abgabe von insektenfreundlichen Gehölzen
bis einschließlich 16. Oktober. Link zur Pressemitteilung:

Pressemitteilung Verlängerung Bewerbungszeitraum für insektenfreundliche Gehölze
Slogan Stadt Spenge
Inhalt

Anliegen von A - Z

Personenbeförderungsschein beantragen

Die aktuelle Informationsseite zu dieser Dienstleistung finden Sie hier:

Personenbeförderungsschein - Serviceportal Spenge

Personenbeförderungsschein beantragen

Beschreibung

Sie möchten ein Taxi, einen Mietwagen oder einen Krankenkraftwagen fahren und dabei Fahrgäste befördern? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt und haben die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren oder zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre.
  • Bleibt die Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen beschränkt, sind Sie mindestens 19 Jahre alt und haben eine Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren oder zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre.

Unterlagen/Nachweise

  • Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
  • aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
  • EU-Kartenführerschein
  • augenärztliches Gutachten
  • Nachweis zur körperlichen Eignung sowie über die Erfüllung der besonderen Anforderung
  • Führungszeugnis (beim zuständigen Bürgerbüro zu beantragen, Belegart „O“)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (im Fall der Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen)
  • Maximal drei Punkte im Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrt-Bundesamtes

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kosten/Gebühren

Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Downloads

Servicezeiten: Straßenverkehr

Straßenverkehr - Kreis Herford

Kfz-Zulassung und Führerscheine: Sie benötigen einen Online-Termin.

Zulassung

Montag und Dienstag:
07:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
07:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
07:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
07:30 bis 12:00 Uhr

Führerscheinstelle

Montag und Dienstag:
07:30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch:
07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
07:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
keine Servicezeit und keine telefonische Erreichbarkeit

Neuerteilung von Fahrerlaubnissen

Montag und Dienstag:
07:30 bis 12:30 Uhr
13:00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch:
keine Servicezeit und keine telefonische Erreichbarkeit
Donnerstag:
07:30 bis 12:45 Uhr
13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
keine Servicezeit und keine telefonische Erreichbarkeit

Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch mit Ihrer Ansprechperson.

Online-Termine für die Führerscheinstelle

Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt.