Neufahrzeug zulassen
Neufahrzeug zulassen
Beschreibung
Sie möchten ein Fahrzeug zulassen, das bisher weder im Kreis Herford noch in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war.
Ein fabrikneues Fahrzeug erkennen Sie an folgenden Punkten:
- in der Zulassungsbescheinigung Teil II ist keine Halterin und kein Halter eingetragen und
- es ist keine Zulassungsbescheinigung Teil I vorhanden.
Hinweis
Entspricht Ihr Fahrzeug keiner EG-Typgenehmigung, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, bevor Sie zur Zulassung kommen. Die EG-Typgenehmigung finden Sie unter Ziffer 2.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Unterlagen/Nachweise
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (EvB), diese fordern Sie bitte vorher von Ihrer Versicherung an
- Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Identitätsnachweis für natürliche Personen
- Personalausweis oder einen Pass im Original
- Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung
- Identitätsnachweis für juristische Personen
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist,
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen oder Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person (laut Handelsregister oder Vereinsregister) im Original
In Vertretungsfällen:
Grundsätzlich:
- Vollmacht und Personalausweis der Vertreterin oder des Vertreters im Original
- SEPA-Lastschriftmandat als Ermächtigung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto mit der Unterschrift der Zahlerin oder des Zahlers und der Halterin oder des Halters
Bei Minderjährigen zusätzlich:
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und deren Personalausweise im Original
- Fahrerlaubnis der oder des Minderjährigen
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Kosten/Gebühren
27,60 Euro bis 136,60 Euro
Eventuell fallen weitere Gebühren für Ausnahmegenehmigungen an.
Servicezeiten: Straßenverkehr
Straßenverkehr - Kreis Herford
Kfz-Zulassung und Führerscheine: Sie benötigen einen Online-Termin.
Zulassung
Montag und Dienstag:
07:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
07:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
07:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
07:30 bis 12:00 Uhr
Führerscheinstelle
Montag und Dienstag:
07:30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch:
07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
07:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
keine Servicezeit und keine telefonische Erreichbarkeit
Neuerteilung von Fahrerlaubnissen
Montag und Dienstag:
07:30 bis 12:30 Uhr
13:00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch:
keine Servicezeit und keine telefonische Erreichbarkeit
Donnerstag:
07:30 bis 12:45 Uhr
13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
keine Servicezeit und keine telefonische Erreichbarkeit
Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch mit Ihrer Ansprechperson.
Online-Terminreservierung für die Zulassungsstelle
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt.