Nachhilfe als Lernförderung finanzieren
Nachhilfe als Lernförderung (ergänzend) finanzieren
Beschreibung
Ihr Kind benötigt Nachhilfe? Familien mit geringem Einkommen können einen Zuschuss für ihre Kinder zur Lernförderung aus dem Bildungspaket bei uns beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie füllen den Antrag (vom Antragsteller auszufüllen) aus.
- Den Antrag (von der Schule auszufüllen) geben Sie bitte Ihrem Kind mit in die Schule.
- Beide ausgefüllten Anträge senden Sie uns zu.
- Wenn die Förderung bewilligt wird, erhalten Sie von uns einen Bewilligungsbescheid sowie einen Gutschein.
- Geben Sie den Gutschein dort ab, wo Ihr Kind die Nachhilfe in Anspruch nehmen möchte.
- Die Abrechnung erfolgt zwischen uns und der Anbieterin / dem Anbieter der Lernförderung.
Bitte lassen Sie Ihr Kind erst mit der Nachhilfe anfangen, wenn Sie von uns einen Bewilligungsbescheid bekommen haben.
Unterlagen/Nachweise
Gültige Bescheide über
- Wohngeld
- Kinderzuschlag oder
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
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Servicezeiten: Bildung und Teilhabe, Elterngeld
Geänderte Servicezeiten
Elterngeldstelle
montags bis donnerstags:
08:30 bis 12:00 Uhr
In dringenden Fällen außerhalb der Servicezeiten nur nach Terminvereinbarung
Bildung und Teilhabe
montags, mittwochs und donnerstags:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr