Sprungziele

Mitteilungen aus dem Rathaus

Am Montag, 02.10.2023 ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen

Serviceportal - einfach von zu Hause!

Verlängerung des Bewerbungszeitraumes für die
kostenlose Abgabe von insektenfreundlichen Gehölzen
bis einschließlich 16. Oktober. Link zur Pressemitteilung:

Pressemitteilung Verlängerung Bewerbungszeitraum für insektenfreundliche Gehölze
Slogan Stadt Spenge
Inhalt

Anliegen von A - Z

Kennzeichen für Elektrofahrzeug beantragen

Kennzeichen für Elektrofahrzeug beantragen

Beschreibung

Sie haben ein zugelassenes Elektrofahrzeug und benötigen ein „E-Kennzeichen“? Dieses beantragen Sie bitte beim Straßenverkehrsamt in Kirchlengern.

Unterlagen/Nachweise

Wenn das Fahrzeug bereits auf Ihren Namen zugelassen ist, legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
  • Hauptuntersuchungsbericht
  • Kennzeichenschilder
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen
    • Personalausweis oder einen Pass im Original
    • Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung
  • Identitätsnachweis für juristische Personen
    • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist,
    • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
    • bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen/Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
    • Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person (laut Handelsregister oder Vereinsregister) im Original

In Vertretungsfällen:

Grundsätzlich:

  • Vollmacht und Personalausweis der Vertreterin oder des Vertreters im Original
  • SEPA-Lastschriftmandat als Ermächtigung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto mit der Unterschrift der Zahlerin oder des Zahlers und der Halterin oder des Halters

Bei Minderjährigen zusätzlich:

  • Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und deren Personalausweise im Original
  • Fahrerlaubnis der oder des Minderjährigen

Hinweis
Ist das Fahrzeug noch nicht auf Ihren Namen zugelassen, legen Sie zusätzlich bitte Ihre Kontodaten für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer und eine Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer) Ihrer Versicherung vor.

Rechtsgrundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kosten/Gebühren

11,70 Euro bis 90,10 Euro

Servicezeiten: Straßenverkehr

Straßenverkehr - Kreis Herford

Kfz-Zulassung und Führerscheine: Sie benötigen einen Online-Termin.

Zulassung

Montag und Dienstag:
07:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
07:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
07:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
07:30 bis 12:00 Uhr

Führerscheinstelle

Montag und Dienstag:
07:30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch:
07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
07:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
keine Servicezeit und keine telefonische Erreichbarkeit

Neuerteilung von Fahrerlaubnissen

Montag und Dienstag:
07:30 bis 12:30 Uhr
13:00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch:
keine Servicezeit und keine telefonische Erreichbarkeit
Donnerstag:
07:30 bis 12:45 Uhr
13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
keine Servicezeit und keine telefonische Erreichbarkeit

Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch mit Ihrer Ansprechperson.

Online-Terminreservierung für die Zulassungsstelle

Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt.

Online-Terminreservierung in der Zulassungsstelle

Online-Service Reservierung Wunschkennzeichen