Hebammenfortbildung nachweisen
Hebammenfortbildung nachweisen
Beschreibung
Alle in Nordrhein-Westfalen tätigen Hebammen und Entbindungspfleger sind verpflichtet sich fortzubilden, egal ob sie angestellt oder freiberuflich tätig sind. Geeignet sind insbesondere Fortbildungsveranstaltungen von Hebammenlehranstalten und Hebammenverbänden.
Fristen
Innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren (Fortbildungsperiode) weisen Sie uns bitte mindestens 60 Unterrichtsstunden nach. Hiervon sind 20 Stunden auf dem Gebiet des Notfallmanagements abzuleisten.
Unterlagen/Nachweise
Rechtsgrundlagen
Servicezeiten: Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr