Großveranstaltungen
Aufgrund der Ereignisse bei der „Love-Parade 2010“ in Duisburg sind die Städte in Nordrhein-Westfalen gemäß Erlass des Innenministeriums NRW verpflichtet, für die Planung, Genehmigung und Durchführung von Großveranstaltungen im Freien einen Ansprechpartner zu benennen.
Aufgabe dieser Stelle ist es:
- Anträge entgegenzunehmen
- Veranstalter zu beraten
- den Inhalt des Genehmigungsbescheides mit anderen zu beteiligenden Stellen (unter anderem Feuerwehr, Polizei) abzustimmen
- die entsprechenden Auflagen für die Genehmigung zusammenzufassen
- inhaltliche und strukturelle Vorgaben für das Sicherheitskonzept zu erarbeiten und
- die Veranstaltung bis zum Ende zu begleiten.