Freizeitanlagen überwachen
Freizeitanlagen überwachen
Beschreibung
Wir kontrollieren regelmäßig Freizeitanlagen auf ihre Hygiene. Zu den Freizeitanlagen zählen insbesondere:
- Hallenbäder,
- Freibäder,
- Saunabetriebe,
- Therapiebecken,
- Campingplätze und
- Badegewässer.
In den Hallen- und Freibädern sowie in den Saunabetrieben überwachen wir auch die Qualität des Badewassers.
Rechtsgrundlagen
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Servicezeiten: Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr