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Mitteilungen aus dem Rathaus

Glühweinabend auf dem Blücherplatz am 01. Dezember 2023

Slogan Stadt Spenge
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Anliegen von A - Z

Freiverkäufliche Arzneimittel außerhalb von Apotheken anbieten

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie keine besondere Erlaubnis. Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig.

Speziellere Erlaubnisse sind notwendig, wenn Sie eine Apotheke oder Handel mit Arzneimitteln betreiben möchten.

Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anzeigen

Unsere Dienstleistung finden Sie im Serviceportal Kreis Herford. Bitte klicken Sie hier.

Erlaubnis für den Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel beantragen

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Servicezeiten: Gesundheitsschutz und zentrale Dienste

Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
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Freitag:
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