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Beschäftigungserlaubnis beantragen

Beschäftigungserlaubnis

Personen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung und bestimmten Aufenthaltserlaubnissen benötigen für die Aufnahme einer Beschäftigung die Erlaubnis der Ausländerbehörde sowie gegebenenfalls der Bundesagentur für Arbeit.

Zur Beantragung der Beschäftigungserlaubnis muss die vollständig ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bei der Ausländerbehörde eingereicht werden. Das Formular gilt auch als Antragsformular für ein betriebliches Praktikum sowie die Erlaubnis zur Ausübung einer Berufsausbildung.

Rechtsgrundlagen

  • § 61 Absatz 2 AsylG i. V. m. § 32 Absatz 4 BeschV
  • § 4 a Absatz 4 AufenthG i. V. m. § 42 Absatz 2 Nr. 4 AufenthG i. V. m. § 32 Absatz 4 BeschV

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