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Mitteilungen aus dem Rathaus

Am Montag, 02.10.2023 ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen

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Verlängerung des Bewerbungszeitraumes für die
kostenlose Abgabe von insektenfreundlichen Gehölzen
bis einschließlich 16. Oktober. Link zur Pressemitteilung:

Pressemitteilung Verlängerung Bewerbungszeitraum für insektenfreundliche Gehölze
Slogan Stadt Spenge
Inhalt

Anliegen von A - Z

Amtliche Bescheinigungen beantragen

Amtliche Bescheinigungen beantragen

Beschreibung

Entfernungsbescheinigung

Die Entfernungsbescheinigung ist eine amtliche Auskunft über die kürzeste Entfernung zwischen zwei Punkten, die man auf öffentlichen Straßen und Wegen zurücklegen kann. Wenn Sie beispielsweise beantragen, dass Ihnen Schülerfahrkosten erstattet werden sollen, benötigen Sie im Zweifel diese Bescheinigung.

Identitätsbescheinigung

Die Identitätsbescheinigung belegt, welche heutigen Flurstücke einem historischen Flurstück entsprechen. Diese Bescheinigung benötigen Sie unter anderem, wenn alte Rechte an Grundstücken überprüft werden sollen, die im Grundbuch eingetragen sind.

Grenzbescheinigung

Die Grenzbescheinigung weist nach, ob bei einer Bebauung eines Grundstücks die rechtlichen Grenzen eingehalten oder überschritten wurden. Dafür ist in der Regel eine örtliche Vermessung notwendig.

Unschädlichkeitszeugnis

Das Unschädlichkeitszeugnis bescheinigt, dass das Eigentum an einem Teil eines Grundstücks frei von Belastungen übertragen oder verkauft werden kann.

Rechtsgrundlagen

Vermessungs- und Katastergesetz NRW (VermKatG NRW)

Kosten/Gebühren

Diese Kosten entstehen, wenn Sie folgende Bescheinigungen beantragen:

  • Entfernungsbescheinigung
    • Anträge von der Bundesagentur für Arbeit, Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und der Landesversicherungsanstalt (LVA) sind kostenfrei
    • Anträge anderer Art: 23,00 Euro je viertel Stunde
  • Identitätsbescheinigung: 23,00 Euro je viertel Stunde
  • Grenzbescheinigung: Gebühr nach Zeitaufwand
  • Unschädlichkeitszeugnis: Gebühr nach Zeitaufwand

Alle Gebühren berechnen wir nach der Vermessungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen.

Servicezeiten: Kataster und Vermessung

Kataster und Vermessung
Montag bis Donnerstag:

08:30 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:

08:30 bis 12:30 Uhr