Alters- und Ehejubiläen
Bürgermeister Herr Bernd Dumcke und seine Stellvertreterinnen Frau Ruth Pilgrim und Frau Annegret Beckmann gratulieren zu den nachfolgend aufgeführten Alters- und Ehejubiläen:
Für Ehejubiläen gelten folgende Anlässe:
-
Goldene Hochzeit (50 Jahre)
-
Diamantene Hochzeit (60 Jahre)
-
Eiserne Hochzeit (65 Jahre)
-
Gnadenhochzeit (70 Jahre)
Als Altersjubiläum gilt die Vollendung des 85., 90., 95. und danach jeden weiteren Lebensjahres.
Alle 70-, 75-, 80- und 91- bis 94-jährigen Jubilare erhalten vom Bürgermeister ein Glückwunschschreiben.
Der Kreis Herford gratuliert schriftlich zum 90. Geburtstag sowie zur Goldenen Hochzeit.
Zum 100. und jedem weiteren Geburtstag sowie zur Diamantenen-, Eisernen- und Gnadenhochzeit gratuliert eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Kreises Herford persönlich.
Der Ministerpräsident des Landes NRW gratuliert schriftlich zum 100. und jedem weiteren Geburtstag sowie zur Diamantenen-, Eisernen- und Gnadenhochzeit.
Zum 100., 105. und jedem weiteren Geburtstag sowie zur Eisernen- und Gnadenhochzeit wird ein Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten übersandt.