Abgrabungen von Bodenschätzen
Beschreibung
Abgrabungen verändern die Landschaft. Im Kreis Herford begegnen Sie überall den Spuren des Abbaus von Bodenschätzen:
- Hücker Moor als Überbleibsel der Torfabgrabung,
- Sand-, Mergel- und Tongruben und
- Steinbrüche
Aktuell sind noch zwei Tongruben im Kreisgebiet in Betrieb.
Abgrabungen sind Eingriffe in die Landschaft und in die Natur. Sie müssen deshalb genehmigt werden. Im dicht besiedelten Kreis Herford ist der Abbau von Bodenschätzen schwierig geworden.
Rechtsgrundlagen
Abgrabungsgesetz Nordrhein-Westfalen (AbgrabG NRW)
Servicezeiten: Naturschutz und Regionalplanung
Naturschutz und Regionalplanung
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:30 Uhr