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Mitteilungen aus dem Rathaus

Am Montag, 02.10.2023 ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen

Serviceportal - einfach von zu Hause!

Verlängerung des Bewerbungszeitraumes für die
kostenlose Abgabe von insektenfreundlichen Gehölzen
bis einschließlich 16. Oktober. Link zur Pressemitteilung:

Pressemitteilung Verlängerung Bewerbungszeitraum für insektenfreundliche Gehölze
Slogan Stadt Spenge
Inhalt

Anliegen von A - Z

Ältere Menschen mit Behinderung (ab 65 Jahren): Selbstständig Wohnen

Menschen mit Behinderung (ab 65 Jahren): Selbstständig Wohnen

Beschreibung

Menschen mit Behinderung sollen in unserer integrativen Gesellschaft so unterstützt werden, dass sie möglichst selbstständig wohnen können. Die Hilfe hängt vom individuellen Bedarf und seiner Dauer ab. Es gibt

  • ambulante Möglichkeiten in der eigenen Wohnung (sogenanntes Ambulant Betreutes Wohnen) oder
  • stationäre Spezialeinrichtungen/Wohnstätten (gerecht für Menschen mit schwerwiegenden oder seltenen Behinderungen).

Zunächst wird also der genaue Bedarf ermittelt. In einem speziellen Hilfeplanverfahren kann sich der Mensch mit Behinderung beteiligen. Fachleute beraten. Insbesondere wird geklärt, ob der bestehende Bedarf durch ambulante Leistungen gedeckt werden kann oder ob stationäre Leistungen erforderlich sind.

Für die Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens ist der Landschaftverband Westfalen-Lippe zuständig. Bitte wenden Sie sich an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

Servicezeiten: Menschen mit Behinderung

Eingliederungshilfe
Dienstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 bis 16:00 Uhr

Schwerbehindertenrecht
Montag bis Donnerstag:

08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr

Jeweils nur nach vorheriger Terminabsprache
Donnerstag:
16:00 bis 18:00 Uhr