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Zuschuss Jugendarbeit

Zuschuss Jugendarbeit für Vereine in Spenge

Als gemeinnützig anerkannte Vereine im Gebiet der Stadt Spenge werden gefördert, die als Satzungszweck "Förderung des Sports" und/oder "Förderung der Jugendhilfe" i.S. von § 52 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) i.V. mit § 11 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) verfolgen.

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