Ummeldung Wohnsitz
Beschreibung
KfZ-Scheine können bei Zuzügen innerhalb des Kreises Herford bei dieser Gelegenheit umgeschrieben werden.
Ab dem 01.11.2015 ist bei jeder An- Um- und Abmeldung ist eine Wohnungsgeberbescheinigung (siehe verfügbare Formulare) erforderlich.
Bundesmeldegesetz neue Regelungen
Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015
Wichtige Änderungen:
- Bei jeder An- Um- und Abmeldung ist eine Wohnungsgeberbescheinigung
erforderlich.
- Anmeldepflicht innerhalb von zwei Wochen.
- Abmeldung ins Ausland innerhalb von zwei Wochen nach Auszug, frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
- Abmeldung einer Nebenwohnung nur bei der Meldebehörde der Hauptwohnung
möglich.
- Auskünfte aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der Werbung oder
des Adresshandels sind nur mit Einwilligung des Bürgers zulässig.
- Bei Auskünften aus dem Melderegister für gewerbliche Zwecke muss der
gewerbliche Zweck angegeben werden und die Auskunft darf nur dafür
verwendet werden.
- Gegen Datenübermittlungen zum Zweck der Ehrung von Alters- und Ehejubiläen und Adressbuchverlage kann widersprochen werden (bisher Einwilligungsvorbehalt).
Entsprechende Vordrucke erhalten Sie in der Bürgerberatung oder hier:
Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz
Version in Word
Widerspruch Bundesmeldegesetz
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes
Notwendige Unterlagen
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- die Wohnungsgeberbestätigung des neuen Wohnungsgebers
- bei einem Umzug innerhalb des Kreises Herfords evtl. Ihren Fahrzeugschein