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Mitteilungen aus dem Rathaus

Slogan Stadt Spenge
Inhalt

Dienstleistungen

Ummeldung Wohnsitz

Beschreibung

Wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes die Wohnung (Einzige-, Haupt- oder Nebenwohnung) wechseln, müssen Sie dies der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen mitteilen. Bei Familien genügt die Vorsprache eines Familienmitglieds, das die Ausweise aller vorlegt.

KfZ-Scheine können bei Zuzügen innerhalb des Kreises Herford bei dieser Gelegenheit umgeschrieben werden.

Ab dem 01.11.2015 ist bei jeder An- Um- und Abmeldung ist eine Wohnungsgeberbescheinigung (siehe verfügbare Formulare) erforderlich.

Bundesmeldegesetz neue Regelungen

Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015

Wichtige Änderungen:

  • Bei jeder An- Um- und Abmeldung ist eine Wohnungsgeberbescheinigung
    erforderlich.
  • Anmeldepflicht innerhalb von zwei Wochen.
  • Abmeldung ins Ausland innerhalb von zwei Wochen nach Auszug, frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
  • Abmeldung einer Nebenwohnung nur bei der Meldebehörde der Hauptwohnung
    möglich.
  • Auskünfte aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der Werbung oder
    des Adresshandels sind nur mit Einwilligung des Bürgers zulässig.
  • Bei Auskünften aus dem Melderegister für gewerbliche Zwecke muss der
    gewerbliche Zweck angegeben  werden und die Auskunft darf nur dafür
    verwendet werden.
  • Gegen Datenübermittlungen zum Zweck der Ehrung von Alters- und Ehejubiläen und Adressbuchverlage kann widersprochen werden (bisher Einwilligungsvorbehalt).


Entsprechende Vordrucke erhalten Sie in der Bürgerberatung oder hier:

Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz
Version in Word
Widerspruch Bundesmeldegesetz

Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes

 

Notwendige Unterlagen

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • die Wohnungsgeberbestätigung des neuen Wohnungsgebers
  • bei einem Umzug innerhalb des Kreises Herfords evtl. Ihren Fahrzeugschein