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Mitteilungen aus dem Rathaus

Glühweinabend auf dem Blücherplatz am 01. Dezember 2023

Slogan Stadt Spenge
Inhalt

Dienstleistungen

Schülerbeförderung finanzieren

Schülerbeförderung beantragen

Beschreibung

Ihr Kind fährt mit dem Bus zur Schule und Sie müssen die Fahrkarten/Schülermonatskarten bezahlen? Für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, können die Kosten für die Schülerbeförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden.

Was deckt das Bildungspaket ab?

Notwendige Schülerbeförderung

  • zur nächstgelegenen Schule,
  • innerhalb der festgelegten Kilometergrenzen

Bitte beachten Sie, dass in Nordrhein-Westfalen die Schülerfahrkostenverordnung vorrangig vor den Leistungen für Bildung und Teilhabe zu leisten hat.

Unterlagen / Nachweise

  • Bewilligungsbescheid über Schülerfahrkosten
  • Zahlungsbelege, wie zum Beispiel: Quittungen oder Kontoauszüge

Gültige Bescheide über

  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag oder
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)

Rechtsgrundlagen

  • Schülerfahrkostenverordnung
  • Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Servicezeiten: Bildung und Teilhabe, Elterngeld

Geänderte Servicezeiten

Elterngeldstelle 

montags bis donnerstags:

08:30 bis 12:00 Uhr

In dringenden Fällen außerhalb der Servicezeiten nur nach Terminvereinbarung

Bildung und Teilhabe

montags, mittwochs und donnerstags:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr