Schülerbeförderung finanzieren
Schülerbeförderung beantragen
Beschreibung
Ihr Kind fährt mit dem Bus zur Schule und Sie müssen die Fahrkarten/Schülermonatskarten bezahlen? Für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, können die Kosten für die Schülerbeförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden.
Was deckt das Bildungspaket ab?
Notwendige Schülerbeförderung
- zur nächstgelegenen Schule,
- innerhalb der festgelegten Kilometergrenzen
Bitte beachten Sie, dass in Nordrhein-Westfalen die Schülerfahrkostenverordnung vorrangig vor den Leistungen für Bildung und Teilhabe zu leisten hat.
Unterlagen / Nachweise
- Bewilligungsbescheid über Schülerfahrkosten
- Zahlungsbelege, wie zum Beispiel: Quittungen oder Kontoauszüge
Gültige Bescheide über
- Wohngeld
- Kinderzuschlag oder
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
Rechtsgrundlagen
- Schülerfahrkostenverordnung
- Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Links
Servicezeiten: Bildung und Teilhabe, Elterngeld
Geänderte Servicezeiten
Elterngeldstelle
montags bis donnerstags:
08:30 bis 12:00 Uhr
In dringenden Fällen außerhalb der Servicezeiten nur nach Terminvereinbarung
Bildung und Teilhabe
montags, mittwochs und donnerstags:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr