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Mitteilungen aus dem Rathaus

Am Montag, 02.10.2023 ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen

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Verlängerung des Bewerbungszeitraumes für die
kostenlose Abgabe von insektenfreundlichen Gehölzen
bis einschließlich 16. Oktober. Link zur Pressemitteilung:

Pressemitteilung Verlängerung Bewerbungszeitraum für insektenfreundliche Gehölze
Slogan Stadt Spenge
Inhalt

Anliegen von A - Z

Schülerbeförderung finanzieren

Schülerbeförderung beantragen

Beschreibung

Ihr Kind fährt mit dem Bus zur Schule und Sie müssen die Fahrkarten/Schülermonatskarten bezahlen? Für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, können die Kosten für die Schülerbeförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden.

Was deckt das Bildungspaket ab?

Notwendige Schülerbeförderung

  • zur nächstgelegenen Schule,
  • innerhalb der festgelegten Kilometergrenzen

Bitte beachten Sie, dass in Nordrhein-Westfalen die Schülerfahrkostenverordnung vorrangig vor den Leistungen für Bildung und Teilhabe zu leisten hat.

Unterlagen / Nachweise

  • Bewilligungsbescheid über Schülerfahrkosten
  • Zahlungsbelege, wie zum Beispiel: Quittungen oder Kontoauszüge

Gültige Bescheide über

  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag oder
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)

Rechtsgrundlagen

  • Schülerfahrkostenverordnung
  • Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Servicezeiten: Bildung und Teilhabe, Elterngeld

Geänderte Servicezeiten

Elterngeldstelle 

montags bis donnerstags:

08:30 bis 12:00 Uhr

In dringenden Fällen außerhalb der Servicezeiten nur nach Terminvereinbarung

Bildung und Teilhabe

montags, mittwochs und donnerstags:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr