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Stärkungspaket NRW "Gemeinsam gegen Armut"

9. Spenger Kulturtage am 23. September 2023

Slogan Stadt Spenge
Inhalt

Dienstleistungen

Personenbeförderungsschein beantragen

Die aktuelle Informationsseite zu dieser Dienstleistung finden Sie hier:

Personenbeförderungsschein - Serviceportal Spenge

Personenbeförderungsschein beantragen

Beschreibung

Sie möchten ein Taxi, einen Mietwagen oder einen Krankenkraftwagen fahren und dabei Fahrgäste befördern? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt und haben die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren oder zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre.
  • Bleibt die Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen beschränkt, sind Sie mindestens 19 Jahre alt und haben eine Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren oder zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre.

Unterlagen/Nachweise

  • Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
  • aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
  • EU-Kartenführerschein
  • augenärztliches Gutachten
  • Nachweis zur körperlichen Eignung sowie über die Erfüllung der besonderen Anforderung
  • Führungszeugnis (beim zuständigen Bürgerbüro zu beantragen, Belegart „O“)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (im Fall der Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen)
  • Maximal drei Punkte im Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrt-Bundesamtes

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kosten/Gebühren

Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Downloads

Servicezeiten: Straßenverkehr

Straßenverkehr - Kreis Herford

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