Kreiseigene Wohnraumförderung für Neuschaffung und Modernisierung beantragen
Kreiseigene Wohnraumförderung für Neuschaffung und Modernisierung beantragen
Beschreibung
Das Ziel der kommunalen Wohnraumförderung ist es, Anreize für Investoren zu schaffen, bezahlbaren Wohnraum im Kreisgebiet Herford bereitzustellen. Das Förderprogramm des Kreises knüpft an die Inanspruchnahme der Wohnraumfördermittel des Landes NRW an.
Neuschaffung Mietwohnraum
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der kreiseigenen Fördermittel:
- Neuschaffung von Wohnungen im Sinne der Nr. 2.1 der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)
- Förderung durch die NRW-Bank gesichert mit Einhaltung des Bindungszeitraums
Umfang:
Einmalig 60 oder 70 % der Jahresmiete je nach geschaffener Wohnungsgröße gemäß Mietobergrenze nach WFB des Standorts
Modernisierung
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der kreiseigenen Fördermittel:
- Modernisierung von Wohnungen im Sinne der Nr. 2.1 der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum (RL Mod)
- Förderung durch die NRW-Bank gesichert mit Einhaltung des Bindungszeitraums
Umfang:
Einmalig 60 oder 70 % der Jahresmiete in Abhängigkeit von der Größe der modernisierten Wohnung(en) gemäß Mietobergrenze nach WFB des Standorts
Unterlagen-Nachweise
- Förderzusage nach WFB (für Neuschaffung) beziehungsweise
- Förderzusage nach RL MOD (für Modernisierung)
- Bezugsfertigkeitsbescheinigung der Bewilligungsbehörde
Nach der Vermietung:
- Meldebescheinigung des Mietnehmenden
- Mietvertrag/-verträge
- Wohnberechtigungsschein(e) für die geförderte(n) Wohnung(en)