Kennzeichen für Elektrofahrzeug beantragen
Kennzeichen für Elektrofahrzeug beantragen
Beschreibung
Sie haben ein zugelassenes Elektrofahrzeug und benötigen ein „E-Kennzeichen“? Dieses beantragen Sie bitte beim Straßenverkehrsamt in Kirchlengern.
Unterlagen/Nachweise
Wenn das Fahrzeug bereits auf Ihren Namen zugelassen ist, legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
- Hauptuntersuchungsbericht
- Kennzeichenschilder
- Identitätsnachweis für natürliche Personen
- Personalausweis oder einen Pass im Original
- Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung
- Identitätsnachweis für juristische Personen
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist,
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen/Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person (laut Handelsregister oder Vereinsregister) im Original
In Vertretungsfällen:
Grundsätzlich:
- Vollmacht und Personalausweis der Vertreterin oder des Vertreters im Original
- SEPA-Lastschriftmandat als Ermächtigung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto mit der Unterschrift der Zahlerin oder des Zahlers und der Halterin oder des Halters
Bei Minderjährigen zusätzlich:
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und deren Personalausweise im Original
- Fahrerlaubnis der oder des Minderjährigen
Hinweis
Ist das Fahrzeug noch nicht auf Ihren Namen zugelassen, legen Sie zusätzlich bitte Ihre Kontodaten für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer und eine Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer) Ihrer Versicherung vor.
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Kosten/Gebühren
11,70 Euro bis 90,10 Euro
Servicezeiten: Straßenverkehr
Straßenverkehr - Kreis Herford
Kfz-Zulassung und Führerscheine: Sie benötigen einen Online-Termin.
Zulassung
Montag und Dienstag:
07:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
07:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
07:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
07:30 bis 12:00 Uhr
Führerscheinstelle
Montag und Dienstag:
07:30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch:
07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
07:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
keine Servicezeit und keine telefonische Erreichbarkeit
Neuerteilung von Fahrerlaubnissen
Montag und Dienstag:
07:30 bis 12:30 Uhr
13:00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch:
keine Servicezeit und keine telefonische Erreichbarkeit
Donnerstag:
07:30 bis 12:45 Uhr
13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
keine Servicezeit und keine telefonische Erreichbarkeit
Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch mit Ihrer Ansprechperson.
Online-Terminreservierung für die Zulassungsstelle
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt.