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Hunde anmelden / Hundesteuer

Hundesteuer

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt Spenge anzumelden. Bei Zuzug des Hundehalters hat die Anmeldung binnen 2 Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats zu erfolgen. Für bestimmte Fälle ergeben sich aus § 9 der Hundesteuersatzung der Stadt Spenge andere Anmeldefristen.

Die Abmeldung eines Hundes hat ebenfalls innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen.


Die Hundesteuer beträgt, wenn

ein Hund gehalten wird 48,00 €
zwei Hunde gehalten werden 
66,00 € je Hund
drei oder mehr Hunde gehalten werden 78,00 € je Hund
ein Kampfhund gehalten wird
384,00 €
zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 480,00 € je Hund

Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungen gewährt werden. 

Außerhalb des eigenen Grundstücks ist das Tragen einer Hundesteuermarke für den Hund verpflichtend.

Kontakt:

Christina Kerksiek
- Abteilung Finanzwesen -
Grundbesitzabgaben, Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer