Hunde anmelden / Hundesteuer
Hundesteuer
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt Spenge anzumelden. Bei Zuzug des Hundehalters hat die Anmeldung binnen 2 Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats zu erfolgen. Für bestimmte Fälle ergeben sich aus § 9 der Hundesteuersatzung der Stadt Spenge andere Anmeldefristen.
Die Abmeldung eines Hundes hat ebenfalls innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen.
Die Hundesteuer beträgt, wenn
ein Hund gehalten wird | 48,00 € |
zwei Hunde gehalten werden |
66,00 € je Hund |
drei oder mehr Hunde gehalten werden | 78,00 € je Hund |
ein Kampfhund gehalten wird |
384,00 € |
zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden | 480,00 € je Hund |
Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungen gewährt werden.
Außerhalb des eigenen Grundstücks ist das Tragen einer Hundesteuermarke für den Hund verpflichtend.
Kontakt:
Christina Kerksiek
- Abteilung Finanzwesen -
Grundbesitzabgaben, Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer
- Telefon: 05225 8768-311
- E-Mail: E-Mail
- Raum: EG 11