Handwerkerparkausweis beantragen
Handwerkerparkausweis beantragen
Beschreibung
Ein Handwerkerparkausweis kann von Handwerks- und sonstigen Betrieben beantragt werden, wenn sie Reparatur- und Montagearbeiten durchführen und dazu
- Service- und Werkstattfahrzeuge mit einer festen Firmenaufschrift einsetzen und
- schweres oder umfangreiches Material oder Werkzeug transportieren.
Sonstige Betriebe, die einen Handwerkerparkausweis erhalten können, sind zum Beispiel
- Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus und
- Hausmeisterdienste mit besonderem Gerät.
Betriebe, die reine Ladetätigkeiten ausführen, erhalten keinen Handwerkerparkausweis.
Wenn Sie Ihren Betriebsitz in Bünde, Herford oder Löhne haben, beantragen Sie den Handwerkerparkausweis im jeweiligen Rathaus. Ansonsten schicken Sie Ihren Antrag an das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern. Sie brauchen nicht persönlich vorbeizukommen, der Antrag kann schriftlich gestellt werden.
Wozu berechtigt der Handwerkerparkausweis?
Der Handwerkerparkausweis gilt im Regierungsbezirk Detmold (auf Antrag auch in ganz Nordrhein-Westfalen). Mit der Genehmigung dürfen Sie mit Ihren Fahrzeugen an folgenden Stellen parken, während Sie die Handwerkerdienste durchführen:
- im eingeschränkten Haltverbot oder in Haltverbotszonen,
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten, ohne Gebühren zu entrichten oder die Parkhöchstdauer zu beachten und auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht,
- auf Bewohnerparkplätzen.
Geltungsdauer
Der Handwerkerparkausweis ist ein Jahr gültig.
Kann ich die Parkberechtigung für alle Fahrzeuge meines Firmenfuhrparks benutzen?
Die Genehmigung ist übertragbar auf jedes Fahrzeug, das zum Fuhrpark Ihres Betriebes gehört. Sie wird hinter die Frontscheibe gelegt und gilt damit nur für das jeweils genutzte Fahrzeug. Wenn Sie mehrere Fahrzeuge gleichzeitig einsetzen, benötigen Sie entsprechend viele Originale, die in den jeweiligen Fahrzeugen ausgelegt werden müssen.
Unterlagen/Nachweise
- Kopie der Handwerkskarte (bei persönlicher Vorsprache kann auch das Original vorgelegt werden)
- Kopie der Gewerbeanmeldung
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Kosten/Gebühren
- Genehmigung im Regierungsbezirk Detmold: 135,00 Euro
- Genehmigung in Nordrhein-Westfalen: 270,00 Euro
Servicezeiten: Straßenverkehr
Straßenverkehr - Kreis Herford
Kfz-Zulassung und Führerscheine: Sie benötigen einen Online-Termin.
Zulassung
Montag und Dienstag:
07:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
07:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
07:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
07:30 bis 12:00 Uhr
Führerscheinstelle
Montag und Dienstag:
07:30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch:
07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
07:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
keine Servicezeit und keine telefonische Erreichbarkeit
Neuerteilung von Fahrerlaubnissen
Montag und Dienstag:
07:30 bis 12:30 Uhr
13:00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch:
keine Servicezeit und keine telefonische Erreichbarkeit
Donnerstag:
07:30 bis 12:45 Uhr
13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
keine Servicezeit und keine telefonische Erreichbarkeit
Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch mit Ihrer Ansprechperson.