Gewerbliche Güter- und Personenbeförderung eintragen lassen
Gewerbliche Güter- und Personenbeförderung (Schlüssel 95) eintragen lassen
Beschreibung
Sie möchten gewerblich als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer beziehungsweise als Busfahrerin oder Busfahrer im Güter- oder Personenbeförderungsverkehr tätig sein? Dann müssen Sie den Fahrqualifizierungsnachweis beantragen. Dieser weist nach, dass Sie die erforderliche Weiterbildung gemacht haben.
Die Weiterbildung besuchen Sie bei einer anerkannten Ausbildungsstätte. Sie müssen keine Prüfung ablegen, erhalten am Ende aber eine Teilnahmebescheinigung. Alle fünf Jahre frischen Sie Ihre Kenntnisse im Rahmen einer Weiterbildung auf.
Voraussetzungen
- Sie sind Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU- oder EWR-Staat beschäftigt.
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in den entsprechenden Klassen.
- Sie haben eine Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte abgeschlossen.
Unterlagen/Nachweise
- Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
- aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
- bisheriger EU-Kartenführerschein
- Teilnahmebescheinigungen über die Weiterbildung im Original, wenn diese nicht bereits von der Ausbildungsstelle an das zentrale Register des Kraftfahrt-Bundesamtes übermittelt wurde
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)
- Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Fahrpersonal-Verordnung (FPersV)
Kosten/Gebühren
Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
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