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Dienstleistungen

Gewerbeabmeldung

Beschreibung

Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes ist nach § 14 der Gewerbeordnung unter Verwendung des beiliegenden Vordruckes der Gewerbemeldestelle des jeweiligen Ortes anzuzeigen.

Eine meldepflichtige Aufgabe des Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Hauptniederlassung oder einer Zweigstelle vor. Eine Aufgabe eines Teils der bisher angemeldeten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig, ebenso eine nur vorübergehende Einstellung des Betriebes (Saisonbetrieb zum Beispiel Skilift, Eisdiele).

Online-Gewerbeabmeldung

Weitere Informationen

Von der Gewerbeabmeldung werden verschiedene Behörden informiert (unter anderen Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft).

Notwendige Unterlagen

Formular Gewerbeabmeldung

Personalausweis

Gebühren

Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei.

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