Gewässer oder Uferbereich verändern - Genehmigung beantragen
Gewässer oder Uferbereich verändern - Genehmigung beantragen
Beschreibung
Gewässer sind wichtige, aber auch empfindliche Bestandteile des Naturhaushaltes. Sie stehen deshalb unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Dieser gilt nicht nur für das Gewässer an sich, sondern auch für die Uferbereiche. Auch dann, wenn ein Gewässer auf einem Privatgrundstück verläuft. Jede wesentliche Veränderung an einem Gewässer oder an seinen Ufern bedarf daher einer besonderen Genehmigung.
Ein Gewässer wird wesentlich verändert, wenn beispielsweise:
• der Verlaufe geändert wird,
• der Querschnitt geändert wird,
• die Sohle oder das Ufer befestigt wird,
• Verrohrungen angelegt werden oder
• das Gewässer aufgestaut wird.
Die Genehmigungspflicht gilt auch für Maßnahmen am Gewässer, durch die es verbessert oder renaturiert wird. Beispiele hierfür sind das naturnahe Gestalten eines bisher begradigten Gewässerlaufes oder das Entfernen einer Verrohrung.
Planfeststellungsverfahren oder Plangenehmigung
Für Gewässerausbauten ist ein aufwendiges Planfeststellungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig. Eine Plangenehmigung hingegen ist ein vereinfachtes Verfahren. Es wird erteilt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- für einen Ausbau ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich,
- Rechte anderer werden nicht berührt oder diese sind einverstanden und
- die anerkannten Naturschutzverbände stimmen zu.
Unterlagen/Nachweise
- formloser Antrag
- Erläuterungsbericht
- Übersichtsplan im Maßstab 1: 5000
- Lageplan oder Flurkarte im Maßstab 1:500 oder 1:1000
- Querprofile
- Längsschnitt
- hydraulische Berechnung bei größeren Vorhaben nach Rücksprache mit der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter
- landschaftspflegerischer Begleitplan nach Rücksprache mit der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter
- Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers (sofern sie nicht die Antragstellerin oder der Antragsteller sind) beziehungsweise der Anlieger
Je nach Größe und Auswirkung des Vorhabens können weitere Unterlagen erforderlich werden. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeiterin beziehungsweise dem zuständigen Sachbearbeiter aufzunehmen. Wir raten Ihnen zu einer Planung durch ein Ingenieurbüro.
Rechtsgrundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
Kosten/Gebühren
Die Verwaltungsgebühr für die Planfeststellung oder -genehmigung richtet sich nach den Baukosten.
- Mindestgebühr für eine Plangenehmigung: 900,00 Euro
- Mindestgebühr für eine Planfeststellung: 1.100,00 Euro
Servicezeiten: Wasser-/Abfallwirtschaft und Immissionsschutz
Wasser- und Abfallwirtschaft
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:30 Uhr
Immissionsschutz
Montag und Mittwoch:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:30 Uhr