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Dienstleistungen

Freiverkäufliche Arzneimittel außerhalb von Apotheken anbieten

Freiverkäufliche Arzneimittel außerhalb von Apotheken anbieten

Beschreibung

Der Kreis Herford überwacht das Angebot freiverkäuflicher Arzneimittel außerhalb von Apotheken.

Freiverkäufliche Arzneimittel werden angeboten durch:

  • Drogerien,
  • Lebensmittelmärkte,
  • Reformhäuser,
  • Bioläden,
  • Erotik-Shops und
  • Märkte (im Reisegewerbe).

Bevor Sie den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln aufnehmen, melden Sie diesen bitte beim Gesundheitsamt an.

Voraussetzung

Sie müssen die erforderliche Sachkenntnis nachweisen. Dazu gehört, dass Sie die Arzneimittel kennen und wissen, wie man sie ordnungsgemäß

  • abfüllt,
  • abpackt,
  • kennzeichnet,
  • lagert und
  • in den Verkehr bringt.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass Ihnen die geltenden Vorschriften bekannt sind.

Während der Öffnungszeiten einer Verkaufsstelle muss eine sachkundige Person ständig anwesend sein und beratend zur Verfügung stehen.

Unterlagen/Nachweise

Ihre Sachkenntnis weisen Sie bitte durch eine erfolgreiche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nach. Sie brauchen Ihre Sachkenntnis nicht durch eine Prüfung nachweisen, wenn Sie den Abschluss einer der folgenden Ausbildungen durch ein Zeugnis belegen:

  • Apothekerin oder Apotheker,
  • Apothekenhelferin oder Apothekenhelfer,
  • Apothekerassistentin oder Apothekerassistent,
  • Drogistin oder Drogist,
  • Pharmazieingenieurin oder Pharmazieingenieur,
  • Pharmazeutisch-technische Assistentin oder Pharmazeutisch-technischer Assistent oder
  • Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über den Verkehr von Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)

Servicezeiten: Gesundheitsschutz und zentrale Dienste

Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr