Fahrzeug verkaufen
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Beschreibung
Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug verkaufen oder verschenken möchten, teilen Sie dies bitte sofort der Straßenverkehrsbehörde mit.
Unterlagen/Nachweise
Bringen Sie bitte den Kaufvertrag oder den Schenkungsvertrag in Kopie mit.
Die Dokumente müssen enthalten:
- Kennzeichen des Fahrzeuges.
- Vollständige Anschrift der Erwerberin oder des Erwerbers sowie der Verkäuferin oder des Verkäufers.
- Es muss schriftlich festgehalten sein, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief übergeben wurde.
- Unterschrift beider Vertragspartnerinnen beziehungsweise Vertragspartner.
Hinweis
Melden Sie bitte das Fahrzeug vor dem Verkauf zu Ihrer eigenen Sicherheit ab.
Rechtsgrundlagen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Servicezeiten: Straßenverkehr
Straßenverkehr - Kreis Herford
Kfz-Zulassung und Führerscheine: Sie benötigen einen Online-Termin.
Zulassung
Montag und Dienstag:
07:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
07:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
07:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
07:30 bis 12:00 Uhr
Führerscheinstelle
Montag und Dienstag:
07:30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch:
07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
07:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
keine Servicezeit und keine telefonische Erreichbarkeit
Neuerteilung von Fahrerlaubnissen
Montag und Dienstag:
07:30 bis 12:30 Uhr
13:00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch:
keine Servicezeit und keine telefonische Erreichbarkeit
Donnerstag:
07:30 bis 12:45 Uhr
13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
keine Servicezeit und keine telefonische Erreichbarkeit
Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch mit Ihrer Ansprechperson.
Online-Terminreservierung für die Zulassungsstelle
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt.