Fahrverbot: Führerschein abgeben
Fahrverbot: Führerschein abgeben
Beschreibung
Sie haben einen Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot erhalten und möchten nun Ihren Führerschein abgeben?
Voraussetzungen
Der Bußgeldbescheid muss rechtskräftig sein!
Der Bußgeldbescheid wird von der Post an Sie zugestellt. Mit dem Zustellungsdatum beginnt die zweiwöchige Einspruchsfrist. Sie finden dieses auf dem gelben Briefumschlag.
Legen Sie keinen Einspruch ein, ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, wenn die zwei Wochen abgelaufen sind. Nehmen Sie einen eingelegten Einspruch zurück, ist der Bußgeldbescheid an dem Tag rechtskräftig, an dem die Rücknahme des Einspruchs per Post oder Fax bei der zuständigen Behörde eingeht.
Geben Sie den Führerschein vor Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist ab, müssen Sie schriftlich auf einen Einspruch verzichten.
Verfahrensablauf
Wann muss ich den Führerschein abgeben?
Das Fahrverbot muss nicht am Ersten eines Monats beginnen, Sie können Ihren Führerschein jederzeit abgeben.
- Fahrverbot mit Vier-Monats-Frist
Die viermonatige Abgabefrist beginnt ab dem Tag, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Geben Sie Ihren Führerschein bitte spätestens am letzten Tag der viermonatigen Frist ab. - Fahrverbot ohne Vier-Monats-Frist
Sie erhalten keine Vier-Monats-Frist, wenn Sie bereits ein Fahrverbot innerhalb der letzten zwei Jahre hatten. Geben Sie Ihren Führerschein bitte an dem Tag ab, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.
Wo kann ich den Führerschein abgeben?
Ihren Führerschein können Sie abgeben:
1. bei der Bußgeldstelle, die Ihnen den Bußgeldbescheid zugeschickt hat.
Nach vorheriger Abklärung mit der anderen Behörde oder Polizeidienststelle, gegebenenfalls telefonisch,
2. bei einer anderen Behörde innerhalb des Regierungsbezirkes Detmold, zum Beispiel beim Kreis Gütersloh, Kreis Höxter, Kreis Lippe, Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Paderborn oder der Stadt Bielefeld.
3. in Ausnahmefällen bei Polizeidienststellen und jeder anderen Bußgeldstelle.
Wenn Sie ein Fahrverbot von einer anderen Bußgeldbehörde innerhalb des Regierungsbezirkes Detmold erhalten haben, können Sie Ihren Führerschein auch bei uns abgeben, wenn Sie den Bußgeldbescheid mitbringen.
Wie kann ich den Führerschein abgeben?
Beachten Sie bitte Folgendes, wenn Sie Ihren Führerschein abgeben:
- Bringen Sie bitte unbedingt den Bußgeldbescheid mit! Möchten Sie Ihren Führerschein bei einer anderen Behörde abgeben, klären Sie bitte vorher, ob die andere Behörde den Führerschein annimmt.
- Sie brauchen Ihren Führerschein nicht persönlich abzugeben, Sie können damit auch eine andere Person beauftragen.
- Sie können Ihren Führerschein auch per Post zusenden, wobei das Fahrverbot erst beginnt, wenn der Führerschein bei der Behörde vorliegt (Postweg wird nicht angerechnet).
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis?
Bei einem Fahrverbot wird Ihnen für höchstens drei Monate verboten, selbst Kraftfahrzeuge zu fahren. Sie bekommen Ihren Führerschein zurück, sobald die Zeit des Verbotes abgelaufen ist.
Es gibt kein Fahrverbot von vier Wochen!
Wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, haben Sie alle Rechte, die die Fahrerlaubnis beinhaltet, verloren. Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist endgültig, Sie müssen Ihren Führerschein abgeben und bekommen ihn nicht mehr zurück. Sie müssen einen Antrag bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle stellen, damit Sie später wieder ein Kraftfahrzeug führen dürfen.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
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