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Mitteilungen aus dem Rathaus

Im Online Abfallkalender sind nun auch die Termine für 2024 hinterlegt. Dort können Sie Ihren persönlichen Jahreskalender zum Ausdrucken erstellen.

Stellenausschreibung Teamleiter*in (w/m/d) für den Bereich Soziales

Offener Adventskalender | Spenge klönt im Advent

Wappen Weihnachten
Inhalt

Dienstleistungen

Fahrschule eröffnen und erweitern

Fahrschule eröffnen oder bestehende Fahrschule erweitern

Beschreibung

Sie möchten als selbstständige Fahrlehrerin oder selbstständiger Fahrlehrer Fahrschülerinnen und Fahrschüler ausbilden? Oder Sie planen, andere Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer zu beschäftigen?

Dann benötigen Sie eine Fahrschulerlaubnis. Möchten Sie außerdem mehrere Unterrichtsräume, sogenannte Zweigstellen, betreiben? In dem Fall beantragen Sie bitte für jeden zusätzlichen Raum eine Zweigstellenerlaubnis.

Voraussetzung

Für eine Fahrschulerlaubnis müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein.

Unterlagen/Nachweise

  • formloser Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers, in dem die beantragten Fahrschulerlaubnisklassen genannt werden
  • Nachweis der Bewerberin oder des Bewerbers über den Besitz der Fahrlehrerlaubnis der beantragten Klasse
  • Nachweis, dass die Bewerberin oder der Bewerber mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer hauptberuflich tätig war
  • Nachweis der Bewerberin oder des Bewerbers über die Teilnahme an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden von jeweils 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft
  • Nachweis, dass die Bewerberin oder der Bewerber den erforderlichen Unterrichtsraum (maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume), die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung hat
  • Führungszeugnis (beim zuständigen Bürgerbüro zu beantragen, Belegart „0“)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen (Finanzamt)
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
  • Beglaubigter Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister (abhängig von der gewählten Rechtsform der Fahrschule)

Rechtsgrundlagen

Fahrlehrergesetz (FahrlG)

Durchführungsverordnung Fahrlehrergesetz (FahrlGDV)

Kosten/Gebühren

  • Fahrschulerlaubnis
    • an eine natürliche Person: 102,00 Euro
    • an eine juristische Person oder Personengesellschaft: 153,00 Euro
  • Erweiterung der Fahrschulerlaubnis: 56,20 Euro
  • Zweigstellenerlaubnis: 84,40 Euro
  • Erweiterung der Zweigstellenerlaubnis: 40,90 Euro

Servicezeiten: Straßenverkehr

Straßenverkehr - Kreis Herford

Kfz-Zulassung und Führerscheine: Sie benötigen einen Online-Termin.

Zulassung

Montag und Dienstag:
07:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
07:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
07:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
07:30 bis 12:00 Uhr

Führerscheinstelle

Montag und Dienstag:
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Donnerstag:
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Freitag:
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Neuerteilung von Fahrerlaubnissen

Montag und Dienstag:
07:30 bis 12:30 Uhr
13:00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch:
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Donnerstag:
07:30 bis 12:45 Uhr
13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
keine Servicezeit und keine telefonische Erreichbarkeit

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