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Mitteilungen aus dem Rathaus

Im Online Abfallkalender sind nun auch die Termine für 2024 hinterlegt. Dort können Sie Ihren persönlichen Jahreskalender zum Ausdrucken erstellen.

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Inhalt

Dienstleistungen

Elterliche Sorge beurkunden

Elterliche Sorge beurkunden

Beschreibung

Wenn Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht der Mutter das alleinige Sorgerecht für das minderjährige Kind zu. Das bedeutet, dass sie die gesetzliche Vertreterin des Kindes ist.

Möchten beide Elternteile die elterliche Sorge übernehmen, können sie dies vor oder nach der Geburt ihres Kindes freiwillig erklären. Diese so genannte Sorgeerklärung können Sie beim Jugendamt oder bei einem Notar beurkunden.

Unterlagen/Nachweise

Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, ist von Fall zu Fall verschieden. Erkundigen Sie sich bitte zuerst beim ihrem zuständigen Jugendamt oder Standesamt darüber.

Kosten/Gebühren

kostenlos

Servicezeiten: Interessenvertretung Minderjähriger

Interessenvertretung Minderjähriger
Montag bis Donnerstag:

08:30 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:30 Uhr