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Eheregister

Beschreibung

Zuständig für die Führung des Eheregisters ist das Standesamt des Heiratsortes.
Sofern Sie im Ausland als Deutsche geheiratet haben, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes Ihre Eheschließung/Lebenspartnerschaft nachbeurkunden lassen und bei Bedarf einen Ehenamen bestimmen.

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz