Denkmalschutz und -pflege
Beschreibung
Unterschutzstellung/ Eintragung in die Denkmalliste
Denkmäler werden in Denkmallisten eingetragen. Diese Denkmallisten werden von den Gemeinden als untere Denkmalbehörden geführt.
Die Eintragung erfolgt im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes.
Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Darüber hinaus sollen sie der Öffentlichkeit im Rahmen der Zumutbarkeit zugänglich gemacht werden.
Der Landschaftsverband Westfalen Lippe fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten kleine kommunale und kirchliche Denkmalpflegemaßnahmen. In Einzelfällen werden aber auch kleinere private Maßnahmen gefördert.
Rechtsgrundlage
Denkmalschutzgesetz des Landes NRW