Denkmalgeschützte Wohnungen fördern
Denkmalgeschützte Wohnungen fördern
Beschreibung
Für das Erneuern eines selbstgenutzten Wohngebäudes können Sie ein zinsgünstiges Darlehen erhalten. Es muss sich dabei um ein denkmalgeschütztes, denkmalwertes und/oder städtebaulich und baukulturell erhaltenswertes Wohngebäude handeln. Gefördert werden alle baulichen Maßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung, Nutzung und Modernisierung des Wohngebäudes geeignet sind. Die Maßnahmen sind mit der Unteren Denkmalbehörde und dem Planungsamt der Kommune abzustimmen.
Nähere Einzelheiten zu dieser Förderung entnehmen Sie bitte der Infoseite des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und der Seite der NRW.BANK des Landes Nordrhein-Westfalen.
Sie sind an einer Förderung interessiert? Dann sprechen Sie uns gerne an!
Rechtsgrundlagen
Richtlinie zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen (RL BestandsInvest) - Nummer 4
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