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Datenschutz in Schulen beachten

Datenschutz in Schulen beachten

Beschreibung

Öffentliche Stellen wie Schulen verarbeiten personenbezogene Daten. Die Schulleitung ist verantwortlich, die Daten zu schützen. Bestimmte Personen kontrollieren hier unabhängig, ob die Reglungen des Datenschutzes eingehalten werden (Datenschutzbeauftragte). Alle Lehrkräfte und Beschäftigte der öffentlichen Schulen im Kreis Herford können sich vertrauensvoll an die Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Sie dürfen wie jede Person selbst bestimmen, welche Ihrer Daten verwendet und weitergegeben werden.

Ein wesentlicher Grundsatz des Datenschutzes ist es, dass:

  • sich die Verarbeitung auf den erforderlichen Umfang beschränkt und
  • Daten nur für die Zwecke verarbeitet werden dürfen, für die sie erhoben wurden.

Sie haben wie jede Person das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer Daten.

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Rechtsgrundlagen

  • Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
  • Datenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)
  • Schulgesetz (SchulG)
  • Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I)
  • Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer (VO-DV II)

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11:00 bis 14:00 Uhr