Abmeldung Wohnsitz
Sie wollen uns verlassen? Das ist schade!
Aber wir sind Ihnen natürlich auch gern bei der Abmeldung behilflich.
Sie müssen sich nur abmelden, wenn
- Sie einen Nebenwohnsitz abmelden möchten. Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist nur bei der Meldebehörde der Hauptwohnung möglich.
- Sie ins Ausland ziehen möchten. Die Abmeldung ins Ausland ist innerhalb von zwei Wochen nach Auszug, frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Für die Abmeldung ist Ihr persönliches Erscheinen nicht erforderlich. Sie können die Unterlagen/Abmeldeformular einfach mit der Kopie des Personalausweises zusenden. (Bitte fügen Sie einen frankierten Freiumschlag für die Übersendung der Abmeldebestätigung bei)
Für alle anderen Umzüge ist eine Abmeldung nicht mehr erforderlich. Es reicht aus, wenn Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden.
Seit dem 01.11.2015 ist bei jeder An- Um- und Abmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung (siehe verfügbare Formulare) erforderlich.
• Ihren gültigen Personalausweis und/oder Ihren gültigen Reisepass
• die Wohnungungsgeberbestätigung nach § 19 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG).