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Mitteilungen aus dem Rathaus

Im Online Abfallkalender sind nun auch die Termine für 2024 hinterlegt. Dort können Sie Ihren persönlichen Jahreskalender zum Ausdrucken erstellen.

Stellenausschreibung Teamleiter*in (w/m/d) für den Bereich Soziales

Offener Adventskalender | Spenge klönt im Advent

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Inhalt

Anliegen von A - Z

Ältere Menschen mit Behinderung (ab 65 Jahren): Selbstständig Wohnen

Menschen mit Behinderung (ab 65 Jahren): Selbstständig Wohnen

Beschreibung

Menschen mit Behinderung sollen in unserer integrativen Gesellschaft so unterstützt werden, dass sie möglichst selbstständig wohnen können. Die Hilfe hängt vom individuellen Bedarf und seiner Dauer ab. Es gibt

  • ambulante Möglichkeiten in der eigenen Wohnung (sogenanntes Ambulant Betreutes Wohnen) oder
  • stationäre Spezialeinrichtungen/Wohnstätten (gerecht für Menschen mit schwerwiegenden oder seltenen Behinderungen).

Zunächst wird also der genaue Bedarf ermittelt. In einem speziellen Hilfeplanverfahren kann sich der Mensch mit Behinderung beteiligen. Fachleute beraten. Insbesondere wird geklärt, ob der bestehende Bedarf durch ambulante Leistungen gedeckt werden kann oder ob stationäre Leistungen erforderlich sind.

Für die Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens ist der Landschaftverband Westfalen-Lippe zuständig. Bitte wenden Sie sich an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe.