Schiedspersonen
Schlichten statt klagen
Wenn Ihre Sträucher zu dicht am Zaun des Nachbarn wachsen,...ist das ein klarer Fall für den Schiedsmann/die Schiedsfrau. Die meisten Streitigkeiten des täglichen Lebens lassen sich mit Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen auch ohne eine Gerichtsverhandlung zu einem guten Ende bringen. Denn was hilft es, vor Gericht Recht zu bekommen, wenn das Verhältnis zum Nachbarn dabei dauerhaft zerstört wird!?
Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unparteiisch tätig. Sie werden vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt.
Der Gang zum Schiedsamt ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen.
Und davon profitieren alle Beteiligten!
Der Rat der Stadt Spenge hat mit Zustimmung des Amtsgerichts Herford die nachstehend benannten Schiedspersonen gewählt:
Schusterfeld 8
32139 Spenge
- Telefon: 05225 2626
An der Stadthalle 11
32139 Spenge
- Telefon: 05225 6006893
Weitere Informationen zum Schiedsamt erhalten Sie unter Link:
Unter folgendem Link sind neben den Schiedsämtern auch die anerkannten Gütestellen und sonstigen Schlichtungsstellen im Land Nordrhein-Westfalen abrufbar.